zum 1. Oktober 2023 zu besetzen
- Umfang der Beschäftigung
- 34 Unterrichtseinheiten á 45 Min./Woche
- Ort
- vorwiegend Freiberg und Umgebung
- Vergütung
- EG 9b TVöD
- Unsere Einrichtung
- Die Musikschule ist eine Einrichtung der Mittelsächsischen Kultur gGmbH. Ihre Hauptstandorte sind Freiberg, Flöha, Mittweida und Döbeln. Die Musikschule ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen.
- Aufgabengebiet
- Unterricht Gitarre, Musikalische Früherziehung(Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Ensembleunterricht, alle Altersgruppen)
- Vorbereitung der Schüler auf und Betreuung bei Auftritten oder Wettbewerben, Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule, Beratung und Informationsaustausch mit den Eltern, Nachwuchsgewinnung
- Anforderungen/ Voraussetzungen
- Hochschulstudium Musik/Instrumentalpädagogik, mindestens 240 ETCS-Punkte oder gleichwertig
- Führerschein und eigener PKW
- Wir bieten:
- unbefristete Anstellung
- betriebliche Altersvorsorge
- abwechslungsreiche Arbeit in einem engagierten, motivierten Team
- fachliche Förderung durch gezielte Weiterbildung
- eine offene und kollegiale Arbeitsatmosphäre
- gute räumliche Bedingungen
- eine moderne, leistungsfähige Musikschule
- Bitte bewerben Sie sich bis zum 10.04.2023 bei:
- Mittelsächsische Kultur gGmbH
- Brückenstr. 3
- 09599 Freiberg
- mail@kultur-mittelsachsen.de
- Hinweis: Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen in das Auswahlverfahren einbezogen. Eine aussagekräftige Bewerbung wird schriftlich mit Lebenslauf, Zeugnissen, Berufsnachweisen, Referenzen erbeten. Für evtl. im Ausland erworbene Abschlüsse benötigen wir eine amtlich beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber*innen vernichtet. Bitte fügen Sie deshalb den Bewerbungsunterlagen keine Originale bei. Wenn Sie nach dem 31.12. 1970 geboren sind, fügen Sie bitte unbedingt einen Nachweis zum Masernschutz nach § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz bei, da wir Bewerber ohne diesen Nachweis nicht einstellen dürfen.