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Prüfungen möglich
während der Ausbildung
Sich einer Prüfung zu unterziehen soll für unsere Schüler*innen ein Ansporn sein, ihre erworbenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Es ist eine Auszeichnung, eine Prüfung absolvieren zu dürfen, denn die unterrichtende Lehrkraft wird das Ablegen einer Prüfung erst empfehlen, wenn sie ihre Schüler*innen auf entsprechendem Niveau einschätzt. Ob sie sich dieser Leistungseinschätzung unterziehen möchten, entscheiden die Schüler*innen letztendlich selbst. Wenn die Prüfung abgelegt werden soll, erfolgt eine Anmeldung bei der Schulleitung.
Die Prüfungswoche an der Musikschule Mittelsachsen ist jeweils Ende des Schuljahres. Die Prüfungen werden entsprechend der Prüfungsordnung organisiert.
- Im Rahmen der Ausbildung an der Musikschule Mittelsachsen können Prüfungen am Ende folgender Ausbildungsstufen abgelegt werden:
Unterstufe I und II
Für die Prüfungen der Unterstufe U I und U II ist keine Theorieprüfung erforderlich.
Mittelstufe I und II
Für die Prüfungen der Mittelstufe M I und M II ist eine bestandene Theorieprüfung erforderlich.
Oberstufenabschluss auf Hochschulniveau
Für den Oberstufenabschluss ist eine bestandene Theorieprüfung erforderlich.
- Detaillierte Prüfungsmodalitäten finden Sie unter:
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